Der Hauptangeklagte im Prozess wegen des schweren Missbrauchs einer Frau in Soest hat sein bisheriges Leugnen der Beteiligung beendet. Während der Verhandlungen am Landgericht Arnsberg gab der 29-jährige Mann zu, an einem Teil der angeklagten Taten beteiligt gewesen zu sein. Gleichzeitig beschuldigte er jedoch seine ehemalige Partnerin, eine aktive Rolle bei der Misshandlung gespielt zu haben. Sein Anwalt präzisierte, dass der Angeklagte zwar bei einigen Vorfällen anwesend war, sich aber nicht im Haus befand, in dem bestimmte Ereignisse stattfanden.
Der Angeklagte gab zu, dass brutale Misshandlungen stattgefunden hatten, und beschrieb, wie das Opfer gefoltert, geschlagen, sexuell missbraucht und mit Verachtung behandelt wurde. Er erklärte, er habe die entmenschlichenden Handlungen, zu denen die Frau gezwungen wurde, amüsiert beobachtet. Trotz dieser Geständnisse relativierte er wiederholt sein eigenes Handeln und betonte, dass seine ehemalige Partnerin aktiver in den Missbrauch verwickelt war. Diese Frau wurde später festgenommen, nachdem neue Videos aufgetaucht waren, die 18 weitere gefilmte Taten mit anderen Personen zeigten, gegen die noch keine Anklage erhoben wurde.
Die Staatsanwaltschaft plant, basierend auf diesen Beweismitteln eine neue Anklageschrift einzureichen. Der Hauptangeklagte kündigte an, sich zu allen neuen Taten zu bekennen, an denen er beteiligt war. Das neu entdeckte Filmmaterial deutet auch darauf hin, dass nur einer der beiden angeklagten minderjährigen Brüder beteiligt war, woraufhin die Staatsanwaltschaft erwägt, die Anklage gegen den 17-Jährigen fallen zu lassen. Beide Minderjährigen äußerten sich zu den Vorwürfen, wobei ihre Aussagen aus Gründen des Jugendschutzes hinter verschlossenen Türen abgegeben wurden.
Das Opfer, eine 33-jährige Frau, soll nächste Woche aufgrund ihrer Erkrankung per Videokonferenz vernommen werden; diese Maßnahme wurde vom Gericht und den Rechtsvertretern vereinbart. Die Details des Falls umfassen monatelanges Leid, bei dem sie angeblich von vier angeklagten Männern geschlagen, sexuell gedemütigt und erniedrigt wurde. Zu den spezifischen Vorwürfen zählen zwei Fälle von Vergewaltigung sowie das Fesseln an eine Heizungsrohrleitung. Während des Prozesses wurde Wasserboarding als mögliche Foltermethode erwähnt, doch der Angeklagte äußerte sich nicht zu diesem spezifischen Akt.
Der Fall kam im vergangenen November ans Licht, als eine Nachbarin die Frau halbnackt und mit Handschellen an einem Holzbalken auf dem Balkon eines benachbarten Reihenhauses hängen sah. Die Nachbarin alarmierte die Polizei, die sie daraufhin rettete.
Quellen: Tagesschau.