Der spanische Ministerrat hat einen neuen königlichen Erlass genehmigt, der darauf abzielt, die Regelung der Betreuungsleistung für Eltern schwerkranker Kinder, allgemein bekannt als 'cume', zu modernisieren. Diese Bestimmung ermöglicht es einem Elternteil, seine Arbeitszeit um mindestens 50 % zu reduzieren und dabei das volle Gehalt zu erhalten. Die Reform behebt vorherige regulatorische Lücken, die nicht mit den aktuellen Betreuungsrealitäten übereinstimmten, und erweitert insbesondere die Berechtigung auf zuvor ausgeschlossene Pathologien wie schweren Autismus und das neuroentwicklungsbedingte Poirier-Bienvenu-Syndrom. Darüber hinaus schafft der Erlass einen regulatorischen Pfad, um diese Liste von Zuständen in Zukunft agiler zu aktualisieren.

Eine wesentliche Änderung der neuen Regelung betrifft die Erneigungsfristen für die Leistung. Zuvor wurde das Recht für einen ersten Monat anerkannt, einmalig für zwei Monate erneuert und anschließend alle vier Monate. Nach den neuen Regeln wird die erste Anerkennungsfrist auf vier Monate verlängert, mit einer ersten Verlängerungsmöglichkeit von sechs Monaten, gefolgt von Erneuerungen alle acht Monate. Diese Anpassung soll die bürokratische Belastung für Familien verringern, die bei jedem Verfahren Berichte einreichen müssen. Das Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration wies darauf hin, dass derzeit über 19.753 Arbeitnehmer im privaten Sektor von dieser Bestimmung profitieren, die hauptsächlich von mit der Sozialversicherung zusammenarbeitenden Versicherungsgenossenschaften verwaltet wird.

Der Erlass klärt auch die Anforderungen in Bezug auf Hospitalisierung. Zuvor erforderte die Regelung ausdrücklich eine Hospitalisierung Minderjähriger für die Berechtigung, wodurch 'assimilierte Situationen' – schwere Fälle, die keine Aufnahme erfordern – schlecht geschützt waren und oft zu Rechtsstreitigkeiten führten. Der neue Text eliminiert die Notwendigkeit eines klassischen längeren Krankenhausaufenthalts und ermöglicht es Familien, ihre Situation durch Berichte der öffentlichen Gesundheitsdienste nachzuweisen, unabhängig davon, ob diese von Hausärzten oder Fachärzten ausgestellt wurden. Diese Änderung adressiert Bedenken, die im Sommer geäußert wurden, als ein Entwurf solche Berichte nur auf Fachärzte beschränkte, was Familien aufgrund langer Wartelisten im System beunruhigte.

Trotz dieser Verbesserungen führt die Reform einen neuen Inspektionsmechanismus ein, der bei Interessenvertretungsgruppen Besorgnis ausgelöst hat. Die Regelung schreibt vor, dass 24 Monate nach der ersten Anerkennung der Leistung und thereafter alle zwei Jahre ein bindender Bericht von der Inspektion des öffentlichen Gesundheitsdienstes erstellt werden muss. Dieser Bericht wird überprüfen, ob die Krankheit anhält und ob der Bedarf an direkter, kontinuierlicher und permanenter Betreuung weiterhin besteht. Ainhoa Urones, Vizepräsidentin der Vereinigung Asfacume, kritisierte diese Maßnahme und argumentierte, dass sie Familien einer übermäßigen Kontrolle unterzieht und von der Notwendigkeit ablenkt, die Handlungen der Versicherungsgenossenschaften strenger zu regulieren.

Die neuen Regeln bieten auch größere Klarheit bezüglich Zusammenlebensszenarien. Wenn beide Elternteile an einer schweren Krankheit leiden, kann die Subvention für beide anerkannt werden. In Fällen, in denen Eltern zusammenleben, können sie sich abwechselnd die Leistung für Zeiträume von mindestens 15 Tagen gewähren lassen, wobei jeder 50 % seines Gehalts erhält. Für geschiedene Eltern mit gemeinsamer Sorgerecht wird die Leistung entsprechend dem Zusammenlebensregime abwechselnd gezahlt. Darüber hinaus plant das Ministerium die Entwicklung eines technischen Leitfadens zur Unterstützung der Bewertung und Akkreditierung von Betreuungsbedürfnissen, um eine einheitliche Anwendung im gesamten nationalen Gebiet sicherzustellen und interpretative Divergenzen unter Gesundheitsfachkräften und verwaltenden Einrichtungen zu reduzieren.

Quellen: El País Portada.