Die vorgeschlagene Reform der italienischen Straßenverkehrsordnung hat das Abgeordnetenhaus passiert und wird nun vom Senat geprüft. Der von Verkehrsminister Matteo Salvini vorgelegte Gesetzentwurf sieht für einige Verstöße strengere Maßnahmen vor. Sein allgemeiner Ansatz wurde jedoch kritisiert, weil er die Wirkung der Maßnahmen zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit möglicherweise einschränkt.

Fahrer, die wegen schwerwiegender Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer verurteilt werden, müssten für zwei bis drei Jahre eine Alkohol-Wegfahrsperre einbauen lassen. Das Gerät verhindert, dass ein Fahrzeug startet, wenn es Alkohol feststellt. Beim Fahren unter Drogeneinfluss würde der Gesetzentwurf die geltende Regelung ändern: Statt nachweisen zu müssen, dass ein Fahrer zum Zeitpunkt einer Polizeikontrolle beeinträchtigt war, könnte ein positiver Drogentest ausreichen, sofern der Senat den Text unverändert billigt.

Der Entwurf sieht außerdem höhere Strafen für die Nutzung eines Telefons am Steuer vor. Die derzeitigen Bußgelder liegen zwischen 165 und 660 Euro; hinzu kommen fünf Punkte im Führerscheinregister und bei wiederholten Verstößen innerhalb von zwei Jahren eine mögliche Aussetzung der Fahrerlaubnis. Nach der Reform könnte die Aussetzung bis zu 120 Tage dauern. Die Durchsetzung würde jedoch weiterhin weitgehend davon abhängen, dass Polizeibeamte den Verstoß unmittelbar beobachten oder nach einem Unfall Ermittlungen aufnehmen, da der Gesetzentwurf keine elektronischen Erfassungsgeräte vorsieht.

Eine kurzfristige Aussetzung der Fahrerlaubnis könnte auch bei anderen Verstößen verhängt werden, darunter unerlaubtes Überholen, Fahren entgegen der Fahrtrichtung, das Missachten der Vorfahrt oder von Ampeln sowie die unsachgemäße Verwendung von Sicherheitsgurten oder Kindersitzen. Die Maßnahme wäre auf Fahrer mit weniger als 20 Punkten im Führerscheinregister beschränkt, die bei einem Verstoß angehalten werden; laut Artikel macht diese Gruppe etwa 2 % der Autofahrer aus.

Der Artikel stellt auch Bestimmungen zu jungen Fahrern und Geschwindigkeitsüberschreitungen infrage. Fahranfänger dürften in ihren ersten drei Jahren leistungsstärkere Autos fahren: Das zulässige Leistungsgewicht würde von 55 kW pro Tonne auf 75 kW pro Tonne steigen. Bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen, die innerhalb einer Stunde auf demselben Straßenabschnitt und im Zuständigkeitsbereich derselben Behörde festgestellt werden, würde der Gesetzentwurf eine einzige, um ein Drittel erhöhte Geldbuße anstelle mehrerer Einzelstrafen vorsehen.

Auch die Vorschriften für Geschwindigkeitskameras sind umstritten. In einem Urteil vom 19. April entschied der italienische Kassationsgerichtshof, dass die Zulassung eines Geräts allein nicht ausreiche, wenn es nicht auch formell zertifiziert worden sei. Der Artikel merkt an, dass dies zu Anfechtungen von Bußgeldern wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen führen könnte. Ein bevorstehendes Dekret des Verkehrsministeriums dürfte zudem Einschränkungen dafür festlegen, wo Kameras installiert werden dürfen. Dazu soll der Nachweis gehören, dass Polizeibeamte Fahrzeuge an dem betreffenden Ort nicht sicher anhalten können.

Nach den im Artikel beschriebenen vorgeschlagenen Kriterien wären Kameras grundsätzlich auf Straßen nicht zulässig, auf denen die Geschwindigkeitsbegrenzung mehr als 20 km/h unter der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit für diesen Straßentyp liegt. In städtischen Gebieten wären sie dort verboten, wo das Tempolimit unter 50 km/h liegt. Laut Artikel könnte dies bedeuten, dass die Einhaltung von 30-km/h-Beschränkungen in der Nähe von Schulen oder Krankenhäusern durch Polizeistreifen statt durch automatische Kameras überwacht werden müsste.

Kommunen müssten neue Tempo-30-Zonen außerdem gegenüber dem Verkehrsministerium begründen. Der Artikel argumentiert, dass niedrigere Geschwindigkeiten die Schwere von Unfällen verringern, und verweist auf Forschungsergebnisse, denen zufolge ein Auto bei einer Vollbremsung aus 30 km/h 13 Meter zum Anhalten benötigt, gegenüber 28 Metern bei 50 km/h. Außerdem berichtet er, dass das Risiko eines tödlichen Aufpralls auf einen Fußgänger bei der höheren Geschwindigkeit stark ansteigt.

Die Reform würde auch die Regeln für den Radverkehr betreffen. Sie würde die 2020 eingeführten Bestimmungen zu Radfahrstreifen und anderen Maßnahmen für Fahrräder vorläufig außer Kraft setzen, bis eine neue Regelung verabschiedet wird, die deren Nutzung laut Artikel einschränken würde. Insgesamt lautet die dort dargestellte Kritik, dass der Gesetzentwurf zwar einige Strafen verschärft, zugleich aber bestimmte Formen der Geschwindigkeitsüberwachung und Maßnahmen zur Einführung niedrigerer Geschwindigkeiten auf Straßen erschwert.

Quellen: Corriere della Sera.