Das Verwaltungsgericht Lissabon hat Renata Cambra gestattet, bis zum 24. November mit einem Zelt auf dem Rossio zu bleiben. Es entschied, dass ihr Protestrecht nicht automatisch durch eine Regel eingeschränkt werden darf, die Demonstrationen nach 00:30 Uhr verbietet. Die Entscheidung betrifft ausschließlich Cambras Fall; daher bleibt unklar, wie die Polizei auf Zelte anderer Demonstrierender reagieren sollte.
Das Gericht befand, dass die zeitliche Beschränkung in diesem Fall verfassungswidrig war, wenn sie so ausgelegt wird, dass jeder Protest nach 00:30 Uhr illegal ist. Es erklärte, Einschränkungen des Grundrechts auf Demonstration erforderten eine Beurteilung der Umstände und eine ruhige Mahnwache über Nacht könne mit dem Recht der Anwohner auf Ruhe vereinbar sein.
Cambra muss Auflagen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Gewährleistung des Zugangs einhalten. Dazu gehört, Fußwege und Zufahrten für Rettungsdienste freizuhalten, für hygienische Verhältnisse zu sorgen, zwischen Mitternacht und 6:30 Uhr Lärm zu vermeiden sowie weder Feuer zu entzünden noch Pyrotechnik oder brennbare Materialien zu verwenden. Das Gericht erklärte außerdem, sie müsse mit den Behörden zusammenarbeiten. Die PSP und die Stadtpolizei von Lissabon sind für die Überwachung der Einhaltung zuständig, einschließlich des Standorts des Zelts.
Das Urteil gewährt Demonstrierenden kein allgemeines Recht, auf öffentlichen Plätzen zu campieren. Das Gericht betonte wiederholt, dass seine Entscheidung für Cambra gilt, und erklärte, sie begründe weder ein dauerhaftes Recht, Zelte aufzustellen, noch einen „Blankoscheck“ für Protestierende. Ihre Anwältin hat argumentiert, dass auch andere Demonstrierende von denselben Schutzmaßnahmen profitieren sollten, und erklärt, ein ähnlicher Antrag könne im Namen von 200 Personen gestellt werden. Ein anderer Richter wäre jedoch nicht verpflichtet, zum selben Ergebnis zu kommen.
Das Gericht entschied außerdem, dass Cambra an einen anderen Ort umziehen muss, wenn der Weihnachtsmarkt auf dem Rossio stattfindet. Es legte nicht fest, wo sie ihren Protest fortsetzen soll.
Da der Richter die Auslegung der zeitlichen Beschränkung durch die Polizei für verfassungswidrig befand, muss die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung beim Verfassungsgericht Berufung einlegen. Nur dieses Gericht kann eine Bestimmung mit allgemeiner Wirkung für verfassungswidrig erklären. Bis dahin gilt die Feststellung für Cambras Fall in Lissabon, nicht für Demonstrierende an anderen Orten oder für den Protest als Ganzes.
Die Entscheidung besagt auch, dass Demonstrierende in diesem Zusammenhang das Gesetz einhalten müssen, das die Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit verbietet. Das Urteil hat bei Protestierenden und Behörden unterschiedliche Auffassungen darüber hinterlassen, für wen es gilt, während die Polizei weiterhin für die Durchsetzung der konkreten Auflagen verantwortlich ist.
Quellen: Observador.